Grund- und Gewerbesteuer, erste Rate fällig am 15.02.2026
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).
Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.
Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 Frau Neumair.
RVB Ries eG
IBAN: DE52 7206 9329 0002 8103 95
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SPK Nordschwaben
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Sparkasse Norschwaben
IBAN: DE88 7225 1520 0240 1510 68
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