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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 3/2025
Informationen aus dem Gemeinderat
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Informationen aus dem Gemeinderat

Freier Bauplatz im Gewerbegebiet „An der Gänstränke I“

Im Baugebiet „An der Gänstränke I“ (bestehendes Gewerbegebiet) ist ein Bauplatz (2503 m²) freigeworden. Dieser steht somit zum Verkauf zur Verfügung. Nähere Informationen dazu können bei mir im Rathaus eingeholt werden.

gez. Franz Stimpfle

Ackertausch

Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Gemeinde Maihingen bereit wäre, eine kürzlich erworbene Ackerfläche in eine andere Ackerfläche zu tauschen. Daran Interessierte bitte ich, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um nähere Einzelheiten dazu zu erfahren.

gez. Franz Stimpfle

Wiesenbrüterschutzgebiet in Maihingen - Betretungsbeschränkung

Der Gemeinderat hat dem Antrag des Landratsamtes auf eine Betretungsbeschränkung einer Fläche im „Kimmigbühl“ (siehe Skizze) in der Zeit vom 15. März bis 30. Juni zugestimmt.

Im Gemeindegebiet Maihingen befindet sich das Wiesenbrütergebiet „Wiesenbrütergebiet Maihingen“. Es ist Teil des Vogelschutzgebietes „Nördlinger Ries und Wörnitztal – 7130-471.06“. Das Gebiet ist Heimat von Vogelarten wie dem Großen Brachvogel, dem Kiebitz und anderen störungsempfindlichen Arten, die leider aufgrund verschiedener Faktoren inzwischen selten geworden sind und daher unseren Schutz benötigen.

Zweck der Betretungsregelung ist es, erhebliche Störungen von den wiesenbrütenden Vogelarten während der Brut- und der Aufzuchtzeit fernzuhalten und damit das Vogelschutzgebiet „Wiesenbrütergebiet Maihingen“ in seiner Funktion als Brut-, Nahrungs- und Aufzuchtbiotop für Wiesenbrüter zu sichern und zu verbessern.

Von der Nutzungseinschränkung ist betroffen:

1.

das Befahren mit Fahrzeugen aller Art oder mit Wohnwagen und das Abstellen dieser Fahrzeuge,

2.

das Reiten,

3.

sportliche Betätigungen (Wandern, Joggen, etc.) und Vogelbeobachtungen,

4.

das Zelten oder Lagern,

5.

das Mitführen von Hunden,

6.

das Lärmen, z. B. mit Tonübertragungsgeräten,

7.

das Aufsteigen und Landen lassen von Flugmodellen und sonstigen Flugkörpern,

8.

Feuer anzumachen oder zu betreiben.

Ausnahmen: Von der Betretungseinschränkung ausgenommen sind selbstverständlich die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung durch den Grundeigentümer oder dinglich Berechtigten und die rechtmäßige Ausübung der Jagd. Weiter sind Unterhaltungsmaßnahmen an den Straßen, Wegen und Gewässern, sowie die Sicherstellung des Betriebs der bestehenden Wasserversorgungs-, Abwasserbeseitigungs-, Energieversorgungs- und Fernmeldeanlagen ebenfalls von der Nutzungseinschränkung ausgenommen.