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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 5/2023
Allgemeine Information
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Wasserwirtschaftsamt Donauwörth: Ankündigung von Ortsbegehungen im Landkreis Donau-Ries

Die Wasserwirtschaft erstellt derzeit in einem bayernweiten Projekt die „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer. Dabei werden auch die kleineren Gewässer in Ihrer Gemeinde erfasst. Hierfür begehen Mitarbeitende des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth aktuell die Gewässer im Landkreis Donau-Ries.

Warum Gewässerrandstreifen?

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer.

Gerade die Gewässerrandstreifen in der freien Natur an den vielen kleinen Oberläufen haben eine wichtige Funktion. Sie können helfen, den ökologischen Zustand größerer Flüsse, wie der Wörnitz, zu verbessern und zu erhalten.

Der Gewässerrandstreifen nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG besteht aus einem jeweils fünf Meter breiten Streifen beiderseits der Gewässer. Auf diesem Streifen ist eine acker- oder gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts und jeder Landwirtin.

Die Gewässerrandstreifen nach BayNatSchG sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen, den Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante anzulegen.

Warum müssen die Gewässer begangen werden?

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Naturschutzbehörden, die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in Ihrer Gemeinde dienen der Erstellung einer aktuellen und fundier- ten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Orientierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifen. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth sieht vor, die Gewässerrandstreifen-Kulisse im Landkreis Donau-Ries bis zum Dezember 2023 zu erfassen.

Nach Abschluss der Kartierung und Vorabveröffentlichung können betroffene Landwirte und Landwirtinnen, Kommunen, Anwohner und Anwohnerinnen und (Um- welt-) Verbände Hinweise zur erstellten Kulisse geben. Diese werden dann nochmals durch das Wasserwirtschaftsamt geprüft. Mit der Veröffentlichung der Kulisse im Umweltatlas durch das Landesamt für Umwelt wird diese für den Landkreis Donau-Ries rechtskräftig. Das wird voraussichtlich zum 1. Juli 2024 geschehen.

Wichtig! An klar erkennbaren natürlichen oder naturnahen Bereichen der Gewässer gilt allerdings schon jetzt in der freien Natur die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens.

Wie wird das Wasserwirtschaftsamt vorgehen?

Mitarbeitende des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth begehen aktuell die Gewässer 3. Ordnung in allen Gemeinden des Landkreises Donau-Ries.

Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu be- fahren. Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.

Weitere Informationen

Zusätzlich zur bayerischen Regelung hat der Bund eben- falls eine Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen nach dem Wasserhaushaltsgesetz eingeführt (§ 38a WHG). Diese Gewässerrandstreifen betreffen alle Gewässer nach Wasserrecht. Die Bundesregelung sieht Gewässerabstände ausschließlich vor, falls die Hangneigung innerhalb eines Abstands von 20 m zum Gewässer durchschnittlich mindestens 5 % beträgt. Ist diese Grenze er- reicht, so muss im Bereich bis 5 m zur Böschungsoberkante des Gewässers eine ganzjährig geschlossene Begrünung erhalten bzw. hergestellt werden.

Weitere Informationen über das Projekt sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Donauwörth zu finden: www.wwa-don.bayern.de.

Ihr Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt Donauwörth:

gewaesserrandstreifen@wwa-don.bayern.de

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth - Förgstraße 23 - 86609 Donauwörth - Telefon 0906 7009-0 Stand: 04/2023