Am 1. Juli 2024 wird die Grundsteuer der Jahreszahler zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid.
Durch pünktliche Zahlung vermeiden Sie die gesetzlich vorgeschriebene Mahngebühren, Säumniszuschläge und Vollstreckungskosten. Bitte überweisen Sie deshalb rechtzeitig zum Fälligkeitstermin und geben Sie das vollständige Buchungszeichen an.
Falls Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilet haben, werden die fälligen Beträge von Ihrem Konto abgebucht.
Weiterer wichtiger Hinweis zur Grundsteuer bei Veräußerung:
Bei Grundstücksverkäufen (Eigentumswechsel) während des Jahres bleibt der Verkäufer Steuerschuldner bis zum Ende des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Verkäufer und Erwerber.
Die Gemeinde darf den Grundsteuerbescheid erst ändern, wenn vom zuständigen Finanzamt ein geänderter Grundsteuermessbescheid ergangen ist. Nach dem Bewertungsgesetz ist der Übergang immer der 1.1. des dem Kaufvertrag nachfolgenden Jahres.
Verwaltungsgemeinschaftskasse
Tel: 09081 / 27 60 – 15 (Frau Neumair)