Der Gemeinderat weist darauf hin, dass eine Nutzung von Gemeindegrund in jeglicher Form immer vorher mit der Gemeinde abgesprochen und entsprechend beantragt werden muss. Das betrifft in erster Linie Überbauungen, aber auch das Abstellen oder Lagerungen von irgendwelchen Gegenständen. Unter Umständen kann es ansonsten zu eventuell kostspieligen Rückbauten kommen.
Trotz mehrfacher Bitten, am gemeindlichen Astplatz am Arenbach nur häckselfähiges Material abzulagern, kam es dennoch regelmäßig zu illegalen Ablagerungen.
Dieser Umstand hat nun den Gemeinderat dazu bewogen, den bisherigen Astplatz zu schließen. Ab sofort darf dort nichts mehr abgelagert werden.
Anlieferungen von Baum- und Heckenschnitt können somit nur noch im Recyclinghof zu den gewohnten Öffnungszeiten vorgenommen werden.
Ich bitte um Beachtung!