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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 7/2023
Information der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein
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Steuertermin – Jahreszahler Grundsteuer

Die Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu je einem Viertel Ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Auf Antrag kann sie der Steuerpflichtige auch in einem Jahresbetrag am 01. Juli jeden Jahres entrichten. Der Antrag kann für das kommende Jahr 2024 gestellt werden und muss bis spätestens 30.09.2023 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Diese Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis eine Änderung gewünscht ist.

Wir weisen auf diesen vereinfachen Zahlungsmodus hin. Sie erleichtern sich damit die Terminüberwachung und zahlen – auch wenn Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen – weniger Kontoführungsgebühren an Ihre Bank. Zinsverluste entstehen Ihnen nicht. Nicht zuletzt unterstützen Sie auch unsere Bemühungen, die Verwaltung zu rationalisieren und Steuergelder zu sparen.

Wenn Sie künftig von der Möglichkeit der jährlichen Zahlungsweise Gebrauch machen wollen, können Sie dies formlos beim Steueramt der VG Wallerstein, Tel. 09081/2760-15, E-Mail neumair@vg-wallerstein.de beantragen.

Falls Sie bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir dann Ihre Grundsteuer am 01. Juli in einem Jahresbetrag einziehen.