Ein Fahrzeug steht mit Warnblinklicht am Straßenrand und eine wild gestikulierende Person versucht zum Anhalten zu bewegen, da augenscheinlich eine Panne oder Notlage vorliegt. Hält ein Autofahrer an, wird dieser gebeten, Geld für Benzin zu leihen. Häufig befinden sich in den angeblichen "Pannenautos" auch Kinder, die Mitgefühl auslösen sollen. Vorsicht, hier könnte es sich um Benzinbettler handeln! Eine Notlage wird in dem Fall nur vorgetäuscht, um an Ihr Bargeld zu gelangen. Als Außenstehender kann man nicht leicht erkennen, ob ein echter Notfall vorliegt oder ob es sich um einen Betrug oder die Ordnungswidrigkeit des unerlaubten Bettelns handelt.
Beim Betteln gilt allgemein: Grundsätzlich ist dies in Deutschland erlaubt. Es steht Kommunen frei, bestimmte Gebiete mit einem Bettelverbot zu belegen. Das vortäuschen falscher Lebensumstände oder Notlagen stellt in der Regel die Straftat des Betrugs dar. Besonders aufdringliches Verhalten könnte als Nötigung gewertet werden. Betteln auf dem eigenen Grundstück muss - auch im Hinblick auf Trickbetrug - nicht toleriert werden. Schon gar nicht, dass hierbei ein Fuß in die Haustür gestellt wird. Weisen Sie diese Personen bestimmt und selbstsicher zurecht und rufen die Polizei. Eine aufrechte Haltung, eine laute Stimmlage und klare Anweisungen sind hier absolut notwendig und genügen in den meisten Fällen schon als Notwehrmaßnahme.