Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Maihingen
Ausgabe 7/2024
Was sonst noch interessiert
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Die Kriminalpolizei rät

Thema: „Vorsicht, Benzinbettler!“

Ein Fahrzeug steht mit Warnblinklicht am Straßenrand und eine wild gestikulierende Person versucht zum Anhalten zu bewegen, da augenscheinlich eine Panne oder Notlage vorliegt. Hält ein Autofahrer an, wird dieser gebeten, Geld für Benzin zu leihen. Häufig befinden sich in den angeblichen "Pannenautos" auch Kinder, die Mitgefühl auslösen sollen. Vorsicht, hier könnte es sich um Benzinbettler handeln! Eine Notlage wird in dem Fall nur vorgetäuscht, um an Ihr Bargeld zu gelangen. Als Außenstehender kann man nicht leicht erkennen, ob ein echter Notfall vorliegt oder ob es sich um einen Betrug oder die Ordnungswidrigkeit des unerlaubten Bettelns handelt.

  • Fallen Sie nicht auf diese Masche herein! Halten Sie nicht an, sondern verständigen Sie aus sicherer Entfernung die Polizei. Sie begehen somit auch keine Straftat der Unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB. Denn: Helfen ist auch, Hilfe zu holen und gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit.
  • Notieren Sie sich Kennzeichen, Farbe und Hersteller/Typ des Fahrzeugs sowie die Fahrer- bzw. Insassenbeschreibung.
  • Lassen Sie sich auf nichts ein. Selbst wenn der Tank wirklich leer wäre, kann man mit Geld allein auch nicht weiterfahren. Wenn jemandem wirklich der Sprit ausgeht, kann er sich abschleppen lassen oder die Polizei rufen.

Beim Betteln gilt allgemein: Grundsätzlich ist dies in Deutschland erlaubt. Es steht Kommunen frei, bestimmte Gebiete mit einem Bettelverbot zu belegen. Das vortäuschen falscher Lebensumstände oder Notlagen stellt in der Regel die Straftat des Betrugs dar. Besonders aufdringliches Verhalten könnte als Nötigung gewertet werden. Betteln auf dem eigenen Grundstück muss - auch im Hinblick auf Trickbetrug - nicht toleriert werden. Schon gar nicht, dass hierbei ein Fuß in die Haustür gestellt wird. Weisen Sie diese Personen bestimmt und selbstsicher zurecht und rufen die Polizei. Eine aufrechte Haltung, eine laute Stimmlage und klare Anweisungen sind hier absolut notwendig und genügen in den meisten Fällen schon als Notwehrmaßnahme.

Sandra Gartner,
Kriminaloberkommissarin,
Beratungsstelle der Kripo Dillingen