Der Gemeinderat weist darauf hin, dass eine Nutzung von Gemeindegrund in jeglicher Form immer vorher mit der Gemeinde abgesprochen und entsprechend beantragt werden muss. Das betrifft in erster Linie Überbauungen, aber auch das Abstellen oder Lagerungen von irgendwelchen Gegenständen. Unter Umständen kann es ansonsten zu eventuell kostspieligen Rückbauten kommen.