Am 15. August 2024 ist der 2. Abschlagsbetrag für die Kanalgebühr 2024 fällig.
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abgabepflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlagsbetrag zum Termin abgebucht bzw. zum nächsten Werktag.
Grund- und Gewerbesteuer – Zahlungstermin beachten!
Grund- und Gewerbesteuer, dritte Rate fällig am 15.08.2024
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht bzw. am nachfolgenden Werktag.
Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentumsübergang
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).
Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.
Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 Frau Neumair.
Bankverbindung der Gemeinde Maihingen
| RVB Ries eG | |
| IBAN: | DE52 7206 9329 0002 8103 95 |
| BIC: | GENODEF1NOE |
| SPK Dillingen-Nördlingen | |
| IBAN: | DE87 7225 1520 0000 1052 47 |
| BIC: | BYLADEM1DLG |
| Sparkasse Donauwörth | |
| IBAN: | DE16 7225 0160 0240 1510 68 |
|
| BIC: BYLADEM1DON |