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z'Gmoids-Blättle der Gemeinde Marktoffingen mit Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Information des 1. Bürgermeisters
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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

Leider müssen wir aufgrund von Beschwerden erneut auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinweisen. Es ist generell in Deutschland das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur am 31.12. und 01.01. erlaubt. Für alle anderen Termine muss eine Erlaubnis beantragt werden. In Marktoffingen gibt es zudem aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg für die Ausnahmegenehmigung noch eine zeitlich Einschränkung. Wir bitte dringend um Beachtung. Bitte denken Sie dass vielleicht in ihrer Nachbarschaft kleine Kinder schlafen, Menschen im Schichtdienst sind, oder einfach diesen Lärm nicht wollen.

Helmut Bauer
1. Bürgermeister