Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein mit den Mitgliedsgemeinden
Markt Wallerstein, Gemeinde Maihingen und Gemeinde Marktoffingen
Die Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein mit den Mitglieds-
gemeinden Markt Wallerstein, Gemeinde Maihingen und Gemeinde Marktoffingen weist durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht der Einwohner gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) zu Melderegisterauskünften in besonderen Fällen gem. § 50 Abs. 1 bis 3 BMG hin.
Auszug § 50 BMG
(1) Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
| Anschrift Gemeinde: | VG Wallerstein, Weinstraße 19, 86757 Wallerstein |
| Zimmer: | Nr. 2 (Bürgerbüro) |
| Telefon: | 09081/27600 |
| E-Mail: | info@vg-wallerstein.de |
| Öffnungszeiten: | Montag – Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und |
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| Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr |