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z'Gmoids-Blättle der Gemeinde Marktoffingen mit Ortsteilen
Ausgabe 11/2023
Information des 1. Bürgermeisters
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Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marktoffingen

Die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Marktoffingen ist eine kostenrechnende Einrichtung, für die alle 4 Jahre eine Gebührenkalkulation vorzunehmen ist. Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Kalkulation ist eine Gebührenerhöhung unausweichlich.

Der Gemeinderat hat deshalb in einer seiner letzten Sitzung beschlossen, die Einleitungsgebühr für die Entwässerungseinrichtung zum 01.01.2024 von derzeit 2,72 € auf 2,92 € pro Kubikmeter Abwasser zu erhöhen.

Die Gemeinde Marktoffingen erlässt auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) nachstehende vom Gemeinderat Marktoffingen am 14.08.2023 beschlossene Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):

§ 1

§ 10 Abs. 1, erhält folgenden Wortlaut:

Einleitungsgebühr

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 2,92 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Marktoffingen, den 12.10.2023
Gemeinde Marktoffingen
gez. Helmut Bauer
1. Bürgermeister