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z'Gmoids-Blättle der Gemeinde Marktoffingen mit Ortsteilen
Ausgabe 11/2025
Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein
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Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein

Am 15. November 2025 ist der 3. Abschlagsbetrag für die Kanalgebühr 2025 fällig.

Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.

Bei Abgabepflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlagsbetrag zum Termin abgebucht bzw. zum nächsten Werktag.

Grund- und Gewerbesteuer – Zahlungstermin beachten!

Grund- und Gewerbesteuer, vierte Rate fällig

am 15.11.2025

Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.

Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht bzw. am nachfolgenden Werktag.

Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentumsübergang

Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).

Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.

Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 (Frau Neumair).

Bankverbindung der Gemeinde Marktoffingen

RVB Ries eG

IBAN:

DE50 7206 9329 0002 9104 38

BIC:

GENODEF1NOE

SPK Nordschwaben

IBAN:

DE04 7225 1520 0000 1055 77

BIC:

BYLADEM1DLG