Gemäß § 10 der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Marktoffingen gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage (Zisternen, Brunnen usw.) zugeführten Wassermengen als kostenpflichtige Abwassermengen.
Eigengewinnungsanlagen wie Zisternen und Hausbrunnen müssen bei der Gemeinde gemeldet werden, wenn das hierüber bezogene Wasser in die Entwässerungsanlage über Toilettenspülungen, Waschmaschinen etc. eingeleitet wird. Der Umfang der zugeführten, der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen ist
durch eine geeichte Messeinrichtung festzustellen und der Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein mitzuteilen.
Die betreffenden Grundstückseigentümer, die bisher ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, werden hiermit aufgefordert, die entsprechende schriftliche Meldung über Eigengewinnungsanlagen vorzulegen.