Fälligkeit des 1. Abschlagsbetrages für die Kanalgebühr 2025
Am 15. Mai 2025 ist der 1. Abschlagsbetrag für die Kanalgebühr 2025 fällig.
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abgabepflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlagsbetrag zum Termin abgebucht.
Grund- und Gewerbesteuer -
Zahlungstermin beachten!
Grund- und Gewerbesteuer, zweite Rate fällig
am 15.05.2025
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentumsübergang
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).
Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.
Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 Frau Neumair.
Bankverbindung der Gemeinde Marktoffingen
| RVB Ries eG | |
| IBAN: | DE50 7206 9329 0002 9104 38 |
| BIC: | GENODEF1NOE |
| SPK Dillingen- Nördlingen | |
| IBAN: | DE04 7225 1520 0000 1055 77 |
| BIC: | BYLADEM1DLG |