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z'Gmoids-Blättle der Gemeinde Marktoffingen mit Ortsteilen
Ausgabe 6/2026
Information des 1. Bürgermeisters
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Die Friedhofverwaltung informiert:

Grabmalprüfung auf dem gemeindlichen Friedhof in Marktoffingen

Auf Grund der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften ist die Gemeinde Marktoffingen gesetzlich dazu verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf dem gemeindlichen Friedhof jährlich zu überprüfen. Die Unfallverhütungsvorschriften für Friedhöfe sollen dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die Friedhofsbesucher als auch für auf dem Friedhof Beschäftigte zu gewährleisten.

Ursache für die fehlende Standfestigkeit kann eine mangelnde bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabstein und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs, etwa nach dem Zusammenbrechen des Sarges, verlorengeht.

Vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen werden die Grabmale im Juni durch Beschäftigte der Gemeinde Marktoffingen mit einem speziell hierfür entwickelten Gerät überprüft.

Nach geltender Vorschrift muss die Prüfung nach einem festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss dem durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist richterlich anerkannt.

Eine Beschädigung der Grabmale ist ausgeschlossen.

Die Nutzungsberechtigten von Grabmalen, die den Vorschriften nicht entsprechen, werden von der Friedhofverwaltung gesondert schriftlich benachrichtigt und aufgefordert, die Standsicherheit des Grabmals innerhalb einer gesetzten Frist wiederherstellen zu lassen. Der Gemeinde ist anschließend der Nachweis über die ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma zu erbringen. Wird der unsichere Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofverwaltung nicht rechtzeitig beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen erledigen zu lassen.

Ist Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher im Verzuge, wird das Grabmal zusätzlich gesichert bzw., falls dies nicht möglich ist, umgelegt.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nutzungsberechtigte für Schäden, die z.B. durch Umfallen von Grabsteinen an Personen oder Sachen entstehen, haftet.

Wir möchten Sie daher bitten, sich bei etwaigen Auffälligkeiten stets zeitnah um die Behebung entsprechender Mängel zu kümmern – ggfs. auch durch die Beauftragung eines Fachbetriebs.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Marktoffingen, im Mai 2026
FRIEDHOFVERWALTUNG