Am 15. August 2023 ist der 2. Abschlagsbetrag für die Kanalgebühr 2023 fällig.
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abgabepflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlagsbetrag zum Termin abgebucht bzw. zum nächsten Werktag.
Grund- und Gewerbesteuer – Zahlungstermin beachten!
Grund- und Gewerbesteuer, dritte Rate fällig
am 15.08.2023
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abbuchern wird die Schuld zum Fälligkeitstermin abgebucht bzw. am nachfolgenden Werktag.
Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentumsübergang
Die Grundsteuer wird vom Finanzamt jährlich nach den Verhältnissen zu Beginn des Jahres festgesetzt. Bei der Übergabe eines Grundstücks auf einen anderen Eigentümer ist der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat (§ 9 Grundsteuergesetz).
Diese Fortschreibung erfolgt zum 01. Januar des auf den Eigentumsübergang folgenden Jahres.
Andere vertragliche Abmachungen sind privatrechtlich und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 09081/2760-15 Frau Neumair.
Bankverbindung der Gemeinde Marktoffingen
RVB Ries eG
IBAN: DE50 7206 9329 0002 9104 38
BIC: GENODEF1NOE
SPK Dillingen- Nördlingen
IBAN: DE04 7225 1520 0000 1055 77
BIC: BYLADEM1DLG