Liebe Bürgerinnen und Bürger,
seit Januar dieses Jahres gibt es für den Astsammelplatz neue Regeln des AWV. Der Platzwart ist vom AWV angehalten das Material sorgfältig zu prüfen und zu sortieren. Bitte unterstützen Sie Ihn hier. Eventuell anfallende Gebühren für grünbehaftetes Material oder Thuja Hecken müssen vor Ort gleich bezahlt werden. Der Mindestbetrag von 2,00€ gilt für Mengen bis 0,25m³ / 250Liter, alle weitern Preise entnehmen Sie bitte der Auflistung des AWV. Nur bei Einhaltung dieser Regeln kann dieser für hackschnitzelfähiges Material kostenlose Service weiterhin aufrecht erhalten bleiben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Neue Regelungen an den Grünsammelplätzen
Pressemeldung vom 21.01.2026
AWV rät zum Winterschnitt von Gehölzen
Auf den Grünsammelplätzen des AWV Nordschwaben (AWV) gibt es einige Neuerungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Hackschnitzelfähiges Material sortieren
Wer hackschnitzelfähiges Material anliefern will, sortiert dieses am besten, da künftig zwischen Astmaterial mit Grünanhaftung und solchem ohne Laub und Nadeln unterschieden wird.
Um sortenreine Hackschnitzel zu erhalten ist es notwendig Astmaterial mit Grünanhaftung entsprechend abzusieben. Grund hierfür ist, dass bei der Verbrennung weniger Asche anfällt und der Brennwert erhöht wird. Um diesen Mehraufwand zu finanzieren, erhebt der AWV eine Gebühr von 2 € pro angefangene 250 Liter für holzigen Baum- oder Strauchschnitt, der mit Laub oder Nadeln behaftet ist.
Thuja-Geäst enthält Stoffe, die bei der Verbrennung die Rohre der Anlagen korrodieren lassen. Daher wird dieses grundsätzlich als Grüngut zur Kompostierung angenommen.
Kostenlose Annahme von sortenreinem Astwerk ohne Grünanhaftung
Der AWV weist darauf hin, dass sortenreines Astwerk weiterhin kostenfrei angenommen wird. Besonders im zeitigen Frühjahr sowie im späten Herbst oder Winter ist das Astwerk in der Regel laubfrei und ohne anhaftendes Grüngut und kann daher kostenlos entsorgt werden.
Winterschnitt der Gehölze
Die Blattlosigkeit der Bäume und Sträucher im Winter kann zudem genutzt werden, um deren Struktur besser zu erkennen und gezielt wie auch schonend zu schneiden. So kann die Form der Pflanzen optimiert und das zukünftige Wachstum gefördert werden.
Der Winterschnitt sollte idealerweise an trockenen, frostfreien Tagen von Anfang November bis Ende Februar durchgeführt werden.
Astsammelplatz – private Anlieferer:
| Gebühren für | Gebühren in € |
| kompostierbares Material, wie Gras, Laub, Moos, feiner Heckenschnitt von z. B. Thuja oder Ligusterpro angefangene 250 Liter | 2,00* |
| Hackschnitzelfähiges Material (holziger Baum- und Strauchschnitt), sortenreinohne Laub oder sonstigem Grün | kostenlos |
| mit Grünanhaftung wie Laub, Nadeln, ... pro angefangene 250 Liter | 2,00 |
* diese Gebühr versteht sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer