Nach Art. 1 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Schutz von Sonn- und Feiertagen (Feiertagsgesetz FTG) ist Mariä Himmelfahrt (15. August) in Bayern in den Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. Mariä Himmelfahrt ist somit in der Gemeinde Marktoffingen mit Ortsteilen ein gesetzlicher Feiertag.
Die Gemeindeverwaltung bittet auf die religiösen Belange der Gemeindebürger Rücksicht zu nehmen und keine lärmenden Arbeiten, wie Rasenmähen oder ähnliches an diesem Tag durchzuführen.
Wir bitten Sie dies zu beachten!