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z'Gmoids-Blättle der Gemeinde Marktoffingen mit Ortsteilen
Ausgabe 8/2026
Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein
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Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein

Die Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein informiert alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Marktoffingen auf diesem Wege, dass Bauanträge aus 2024 nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) geprüft und berechnet werden. Betroffene Grundstückseigentümer werden unter Umständen hierzu in den kommenden Wochen Ihre Herstellungsbescheide erhalten.

Dies betrifft insbesondere Grundstückseigentümer mit bezugsfertigen Neubauten sowie mit beitragsrelevanten Gebäudeveränderungen an Bestandshäusern (z. B.Gebäudeerweiterungen oder Ausbau Dachgeschoss).

Was sind Herstellungsbeiträge nach der Beitrags-, Gebühren- und Entwässerungssatzung?

Mit den Herstellungsbeiträgen leistet der Grundstückseigentümer seinen Anteil an den Anschluss an die gemeindliche Entwässerungseinrichtung. Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare sowie für solche Grundstücke und befestigte Flächen erhoben, auf denen Abwasser anfällt, wenn

1.

für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht oder

2.

sie an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.

Der Herstellungsbeitrag wird nach der Grundstücks- und Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Geschossfläche ist nach den Außenmaßen des Gebäudes in allen Geschossen zu ermitteln.

Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf zum Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen.

Die aktuellen Beitragssätze für Ihre Gemeinde betragen wie folgt:

a.

Pro qm Grundstücksfläche:

2,23 €

b.

Pro qm Geschossfläche:

15,28 €

Für Fragen steht Ihnen Frau Wiedemann (09081/2760-22) gerne zur Verfügung.