Am 15. August 2026 ist der 2. Abschlagsbetrag für die Kanalgebühr 2026 fällig.
Zur Vermeidung gebührenpflichtiger Mahnungen bitten wir um fristgerechte Zahlung.
Bei Abgabepflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Abschlagsbetrag zum Termin abgebucht bzw. zum nächsten Werktag.