Die Gemeindepachten sind am 01.10.2023 zur Zahlung fällig. Die Zahlungspflichtigen werden aufgefordert, den Pachtzins zum Fälligkeitstag zu entrichten. Soweit eine Einzugsermächtigung für das Abbuchungsverfahren vorliegt, wird der fällige Betrag termingerecht abgebucht.