Leider müssen wir uns heute zum wiederholten Mal an Sie wegen dem illegalen Abbrennen von Feuerwerkskörpern wenden. Es ist gesetzlich geregelt, dass lediglich am 31.12. und am 01.01. Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. ( $ 23 Abs. 2 Sprengstoffgesetz ) Ausnahmen können bei der Gemeinde beantragt werden. Durch das Abbrennen beim sogenannten „Hineinfeiern“ kommt es zu vermeidbaren Lärmbelästigungen. Bitte denken sie an Ihre Nachbarn, kleine Kinder, Schichtarbeiter usw.
Im Zweifelsfall muss der Veranstalter einer Feierlichkeit damit rechnen als
Betroffener für die Ordnungswidrigkeit herangezogen zu werden. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
(Auszug aus dem Schreiben der Polizeiinspektion Nördlingen)
Daher bitte wir sie dringend auf diese verzichtbare Aktion zu unterlassen.
Mit freundlichen Grüßen