Aufgrund der aktuellen Winterverhältnisse möchten wir Sie auf die Pflicht hinweisen, Gehwege vom Schnee freizuhalten. Nach geltener Satzung ist jeder Grundstückseigentümer / Anlieger zur Reinigung der öffentliche Verkehrsflächen vor seinem Anwesen verpflichtet. Dies trägt zur Verkehrssicherheit bei.
Die Zeiten der Räum- und Streupflichten erstrecken sich auf:
werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr und
an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 08.00 bis 20.00 Uhr.
Nach der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ der Gemeinde Ahorn erstreckt sich die Wintersicherung auf die Gehwege, falls kein Gehweg vorhanden ist, auf die öffentlichen Straßen in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,00 Meter.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Schnee vom Gehsteig oder aus Hofeinfahrten nicht auf die Straße geschoben oder gekehrt werden darf. Der geräumte Schnee ist neben der Fahrbahn so zu lagern, so dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.
Durch Fahrzeuge, die auf der Straße parken, werden die Räumfahrzeuge stark behindert. Besonders ohnehin schon schmale Straßen, Sackgassen und Wendeplätze werden so für die Räumfahrzeuge unpassierbar. Auch die Müllabfuhr kann dadurch stark behindert werden. Wir bitten deshalb alle Kraftfahrer, ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße abzustellen, um den Winterdienst gewährleisten zu können. Bei Nichtbeachtung kann die Straße nicht geräumt werden
und die Müllabfuhr kann die Müll-Behälter nicht leeren.
Wir bitten alle Bürger*innen, ihrer Pflcht nachzukommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.