Bauanträge müssen seit dem 1. Januar digital oder in Papierform direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Coburg) eingereicht und nicht mehr in der Gemeinde Ahorn abgegeben werden.
Dabei müssen Bauanträge nicht mehr – wie bislang üblich – in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Es genügt eine einfache Ausfertigung zur digitalen Weiterverarbeitung.
Folgende Verfahren müssen weiterhin in dreifacher Ausfertigung direkt an die Gemeinde Ahorn gestellt werden:
| - | Genehmigungsfreistellungsverfahren |
| - | genehmigungsfreie Abgrabungen |
| - | Anträge auf isolierte Ausnahme bzw. Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans |
| - | Anträge auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften. |
Ebenso verhält es sich bei den Beseitigungsanzeigen, deren Vorlage in Papierform an das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde und an die jeweilige Kommune erfolgen muss.
Bauanträge, die fälschlicherweise an die Gemeinde Ahorn abgegeben werden, werden nicht weitergeleitet.