Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 1/2025
Aktuelles aus der Gemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauanträge seit 1. Januar 2025 noch im Landratsamt Coburg abzugeben (Ausnahmen beachten)

Bauanträge müssen seit dem 1. Januar digital oder in Papierform direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Coburg) eingereicht und nicht mehr in der Gemeinde Ahorn abgegeben werden.

Dabei müssen Bauanträge nicht mehr – wie bislang üblich – in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Es genügt eine einfache Ausfertigung zur digitalen Weiterverarbeitung.

Ausnahme!!

Folgende Verfahren müssen weiterhin in dreifacher Ausfertigung direkt an die Gemeinde Ahorn gestellt werden:

-

Genehmigungsfreistellungsverfahren

-

genehmigungsfreie Abgrabungen

-

Anträge auf isolierte Ausnahme bzw. Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

-

Anträge auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften.

Ebenso verhält es sich bei den Beseitigungsanzeigen, deren Vorlage in Papierform an das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde und an die jeweilige Kommune erfolgen muss.

Bauanträge, die fälschlicherweise an die Gemeinde Ahorn abgegeben werden, werden nicht weitergeleitet.