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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 1/2026
Aus dem Landratsamt
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Ab 15. Februar neue Müllgebühren in Landkreis Coburg

Rund 22.000 Haushalte im Landkreis Coburg bekommen in den nächsten Tagen einen Brief aus dem Landratsamt. Inhalt: die neuen Bescheide für die Abfallgebühren.

Die neu für die Jahre 2026 und 2027 festgelegten Müllgebühren und die mit ihnen verbundenen Preissteigerungen sind das Ergebnis einer gesetzlich vorgeschriebenen Kalkulation. Weil die Kommunen bei der Müllentsorgung dazu verpflichtet sind, bei voller Kostendeckung zu handeln, heißt das: Sie dürfen keine Gewinne erwirtschaften – aber auch keine Verluste.

Dieser Vorgabe und den Zahlen aus der aktuellen Kalkulation des Aufgabenbereichs Abfallwirtschaft am Landratsamt folgend, hat der Coburger Kreistag bei seiner Sitzung am 25. September einstimmig die neuen Gebührensätze beschlossen.

Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die neu kalkulierten Müllgebühren gibt es auf der Homepage des Landkreises Coburg (www.landkreis-coburg.de).

Sie erreichen diese Seite auch direkt über den untenstehenden QR-Code:

Leistungsgebühr

18 bis 26 Leerungen pro Jahr können in Anspruch genommen werden.

Pro Leerung ist hier die Leistungsgebühr Restabfall zu zahlen.

Abgedeckt sind die Kosten für die Schüttung und die Entsorgung im Müllheizkraftwerk Coburg.

Grundgebühr

Die Grundgebühr beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • Restmülltonne: Bereitstellung, Abfuhr alle 14 Tage
  • Papiertonne: Bereitstellung, Abfuhr alle vier Wochen
  • gebührenfreie Abfuhr von Sperrmüll auf Abruf: zweimal jährlich
  • Abgabe von Problemabfällen: zweimal jährlich
  • Benutzung der Wertstoffhöfe: kostenlose Abgabe von Wertstoffen wie Elektroschrott, sonstigem Metallschrott, Altholz, Bauschutt (haushaltsübliche Mengen), Flachglas
  • Benutzung der Grüngutsammelplätze und Grüngutcontainer