Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat am 27.05.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs 3 und Art. 26 Abs. 2 GO i.Vm. der Bekanntmachungsverordnung (BekV) bekanntgemacht wird:
I. Haushaltssatzung der Gemeinde Ahorn für das Haushaltsjahr 2025
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 8.929.953 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.303.000 €
ab.
| (1) | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde Ahorn werden nicht festgesetzt |
| (2) | Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ wird auf 460.000 € festgesetzt. |
| (1) | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde Ahorn werden nicht festgesetzt |
| (2) | Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ werden nicht festgesetzt. |
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 290 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 290 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H. | |
| (1) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeinde wird auf 1.300.000 € festgesetzt. |
| (2) | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ wird auf 200.000 € festgesetzt. |
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Coburg hat mit Bescheid vom 09.09.25 Az: 9412-01/2025/1 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ (GWA)“ für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 460.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt.