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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat am 27.05.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs 3 und Art. 26 Abs. 2 GO i.Vm. der Bekanntmachungsverordnung (BekV) bekanntgemacht wird:

I. Haushaltssatzung der Gemeinde Ahorn für das Haushaltsjahr 2025

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  8.929.953 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.303.000 €

ab.

§ 2

(1)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Gemeinde Ahorn werden nicht festgesetzt

(2)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ wird auf 460.000 € festgesetzt.

§ 3

(1)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Gemeinde Ahorn werden nicht festgesetzt

(2)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  290 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  290 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

(1)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeinde wird auf 1.300.000 € festgesetzt.

(2)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

II.

Das Landratsamt Coburg hat mit Bescheid vom 09.09.25 Az: 9412-01/2025/1 den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Ahorn“ (GWA)“ für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 460.000 € rechtsaufsichtlich genehmigt.

Martin Finzel, 1 Bürgermeister