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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinderatssitzung

Informationen aus dem Gemeinderat

Die Niederschrift über die öffentliche 37. Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023 wurde am 21.11.2023 vom Gemeinderat genehmigt und kann ab sofort im Bürgerinformationssystem abgerufen werden.

https://buergerinfo.ahorn.de/info.php

Sollten Sie keine Möglichkeit des digitalen Zugangs haben, können Sie gerne das Protokoll im Rathaus einsehen.

Hier ein Auszug mit den Beschlüssen der wichtigsten Tagesordnungspunkte:

Ö/6 Landtags- und Bezirkswahlen 2023: Wahlergebnisse in der Gemeinde Ahorn

Am 08.10.2023 haben die Landtags- und Bezirkswahlen stattgefunden. Bürgermeister Martin Finzel dankt allen Wahlhelfern für ihren ehrenamtlichen Einsatz und den Mitarbeitern der Verwaltung für ihre vorbildliche Arbeit, damit die Wahl reibungslos ablaufen konnte.

Die in der Gemeinde Ahorn festgestellten Ergebnisse wurden vorgestellt.

Ö/7 Grundsatzbeschluss zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Regelung der Errichtung und Betriebsform

Auf Antrag der Fraktionen SPD, Freie Wähler und Bündnis 90 Die Grünen hat der Gemeinderat beschlossen, dass es für die Zukunft sinnvoll ist, neben Photovoltaik auf Dächern auch Flächen zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien im Flächennutzungsplan vorzusehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat Ahorn befürwortet grundsätzlich den Ausbau erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet. Bei der Genehmigung und Errichtung ist auf Wohnbebauung besondere Rücksicht zu nehmen.

Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien auf freier Flur im Gemeindegebiet von Ahorn sollen grundsätzlich mit der Möglichkeit einer rentierlichen Beteiligung von Jedermann errichtet und betrieben werden. Diese Vorgabe stellt vor allem eine Verpflichtung für gemeindliche Flächen dar.

Hierfür sollen folgende Mindestvoraussetzungen gelten:

  1. An 100 % des erforderlichen Eigenkapitals für die Errichtung der Anlage ist der interessierten natürlichen oder juristischen Person die Möglichkeit einzuräumen, sich finanziell und rentierlich zu beteiligen.
  2. In erster Instanz erhalten dazu diejenigen mit Wohn- oder Firmensitz, als auch Eigentümer von betroffenen Grundstücken im Gemeindegebiet von Ahorn hierzu Gelegenheit.
  3. In zweiter Instanz Bürger/innen aus Stadt und Landkreis Coburg.
  4. Erst danach sind die Anteile auf dem freien Markt anzubieten.
  5. Die Beteiligungsmöglichkeit ist hinreichend ortsüblich bekannt zu machen.
  6. Ein Anteil darf den Wert von 1.000,- € nicht überschreiten, um auch kleineren Vermögen eine Chance einzuräumen.

Abstimmungsergebnis: Ja 12 Nein 0 (einstimmig beschlossen)

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.10.2023 wird Folgendes bekannt gegeben:

TOP 8: Auf dem Lehrschwimmbad Ahorn wird eine Photovoltaikanlage installiert und ein dafür notwendiger Wandlerschrank angeschafft.

TOP 9: Die Gas- und Stromlieferverträge mit den Stadtwerken Bad Rodach für die gemeindlichen Objekte wurden um ein Jahr verlängert.