Gemäß § 2 Abs. 4 der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Ahorn haben Hundehalter ihre Hunde so unterzubringen, dass diese das Grundstück nicht selbstständig verlassen können. Wer hiergegen verstößt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Um mögliche Konflikte zu vermeiden, sollte auf eine ausreichende Umzäunung oder andere geeignete Sicherungsmaßnahmen geachtet werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme auf die Nachbarschaft!