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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung der Gemeinde  Ahorn  zur Verlängerung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Pferdehaltung in Eigennutzung“

Satzung der Gemeinde Ahorn

zur Verlängerung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans

„Pferdehaltung in Eigennutzung“

vom 25.04.2023

Inhaltsübersicht

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) erlässt die Gemeinde Ahorn folgende Satzung:

§ 1

Zu sichernde Planung

Die Geltungsdauer, der für die Sicherung der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Pferdehaltung in Eigennutzung Wohlbach“ erlassenen Satzung über eine Veränderungssperre wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

(1)

Die Veränderungssperre erfasst folgendes Grundstück: Flurstücksnummer 1161 der Gemarkung Wohlbach

(2)

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan M 1 : 1 000, der Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 3

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

(1)

Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

(2)

Die Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Auf die Jahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach (§ 15 Abs. 1 BauGB) abgelaufene Zeitraum anzurechnen. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in (§ 2) genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Falls besondere Umstände es erfordern, kann die Geltungsdauer gemäß § 17 Abs. BauGB nochmals bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden.

Ahorn, 25. April 2023

Martin Finzel
1. Bürgermeister