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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ahorn

vom 28. Oktober 2015 (1. Änderungssatzung)

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erläßt die Gemeinde Ahorn folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ahorn:

§ 1

§ 5 Abs.1 und 3 erhalten folgende Fassung:

§ 5 Steuermaßstab

Die Steuer beträgt pro Hund 50 €.

§ 2

Die vorstehende Satzung wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Ahorn am 29. April 2025 beschlossen und tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Gemeinde Ahorn

Ahorn, den 22. Mai 2025

Martin Finzel
1. Bürgermeister