Übersichtslageplan, unmaßstäblich auf der Grundlage der TK 25.000 mit Darstellung des Gemeindegebiets
des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ahorn
Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan fortzuschreiben.
Die Gemeinde Ahorn verfolgt durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan eine gesamthafte Aktualisierung des Flächennutzungsplans unter Berücksichtigung der seit Aufstellung des Flächennutzungsplans geänderte fachlichen, rechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Der bisher rechtswirksame Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahre 1996, wurde bereits mehrfach geändert und ist mittlerweile überholt.
Der Bereich der Flächennutzungsplanfortschreibung ist in dem beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich und Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 den Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 23.05.2023 gebilligt und beschlossen, hierfür die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Fachbehörden werden dabei nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern (Scoping).
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ahorn, einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.05.2023 in der Zeit vom
Montag, den 10.07.2023 – Freitag, den 01.09.2023
während der allgemeinen Dienststunden
Montag - Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch:
zusätzliche Nachmittagssprechstunde
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Ahorn, Hauptstraße 40, 96482 Ahorn öffentlich aus. (Achtung- bitte beachten: Auf Grund von Umbauarbeiten wird das Rathaus Ahorn während der Auslegung an einem Übergangsstandort umziehen. Der Rathausbetrieb und somit die Möglichkeit der Einsichtnahme findet voraussichtlich ab dem 17.07.2023 in der Badstraße 20a in 96482 Ahorn- OT Witzmannsberg statt. Hierzu bitte die Aushänge an den jeweiligen Objektstandort beachten!)
Dabei wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Flächennutzungsplanfortschreibung informiert und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die auszulegenden Unterlagen im o.g. Zeitraum zusätzlich in das Internet unter nachfolgender Adresse:
https://www.ahorn.de/leben-wohnen/bauen-sanieren/bebauungsplaene/
eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht.
Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.
Anlage: