Durch die Wetterverhältnisse kommt immer wieder vor, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen.
Auch Straßenlampen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch beeinträchtigt.
In all diesen Fällen sollten Hecken, Bäume und Sträucher von den Grundstückseigentümern soweit zurückgeschnitten werden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit beim Herunterfallen niemand verletzt werden kann.
Bei Gefahr in Verzug kann die Straßenbaubehörde des Tiefbau- und Grünflächenamtes die Anpflanzungen sofort beseitigen/zurückschneiden lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Ist keine Gefahr in Verzug werden Sie schriftlich aufgefordert die Anpflanzungen innerhalb eines Monats ordnungsgemäß zurückzuschneiden bzw. zu entfernen.
Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer folgende Hinweise beachten:
Gleichzeitig bitten wir alle Straßen- und Gehweganlieger im Rahmen ihrer Straßenreinigungspflicht die Gehwege und Rinnsteine von Gras und Unkraut zu befreien.
Wir danken für Ihr Verständnis.