Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet (SO) Pferdehaltung in Eigennutzung und Mischgebiet (MI)" Gmkg. Wohlbach, Gemeinde Ahorn, Lkr. Coburg wurde am 16.07.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Ahorn in öffentlicher Sitzung gebilligt, sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich im beiliegenden Planausschnitt ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 12.519 m², wobei das Sondergebiet eine Größe von 7.919 m² und das Mischgebiet eine Größe von 4.600 m² einnimmt.
Der Geltungsbereich erstreckt sich über die Flurnummer 1161, Gmkg. Wohlbach, Gemeinde Ahorn.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
| Norden: | 109/1 | Gemarkung Schafhof |
| Süden: | 1160; 1157 | Gemarkung Wohlbach |
| Osten: | 68; 1157 | Gemarkung Wohlbach |
| Westen: | 1154/4; 1154/2 | Gemarkung Wohlbach |
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen durch die Ausweisung eines Sondergebiets für Pferdehaltung in Eigennutzung gemäß § 11 BauNVO und eines Mischgebiets gemäß § 4 BauNVO die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der Fläche Flur- Nr. 1161, Gmkg. Wohlbach, eine Pferdehaltung in Eigennutzung sowie die dazugehörigen Wohn- und Stallgebäude unterzubringen.
Nach § 3 Abs. 2 ist die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung können von allen Bürgern die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Ahorn eingesehen werden und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Sondergebiet (SO) Pferdehaltung in Eigennutzung und Mischgebiet (MI)" und die Begründung liegen in der Planfassung mit Datum vom 16.07.2024 in der Zeit:
von Freitag, den 02.08.2024 - Dienstag, den 03.09.2024
im Übergangsrathaus der Gemeinde Ahorn, Badstraße 20a, 96482 Ahorn OT Witzmannsberg während der allgemeinen Dienststunden:
| Montag - Freitag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | zusätzliche Abendsprechstunde |
| 16:00 Uhr - 19:00 Uhr |
öffentlich aus.
Während der Auslegung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen können (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter nachfolgender Internet-Adresse:
https://www.ahorn.de/leben-wohnen/bauen-sanieren/bebauungsplaene/
eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes (soweit vorhanden) zugänglich gemacht.
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und Anschriften der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.