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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes Bebauungsplan „Leite“ OT Schorkendorf gem. § 13a BauGB nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Öffentlichkeit vom 04.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025

Am 15.07.2025 hat der Gemeinderat Ahorn beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Leite“ OT Schorkendorf zusammen mit seiner Begründung einschließlich Umweltbericht öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs sowie die räumliche Lage sind aus dem Lageplan sowie aus dem Bebauungsplan in der Fassung vom 15.07.2025 zu ersehen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen (Entwurf des Bebauungsplans „Leite“ OT Schorkendorf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht) werden im Internet unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ bzw. https://www.ahorn.de/leben-wohnen/bauen-sanieren-wohnen/bebauungsplaene/ in der Zeit vom:

04.08.2025 bis einschließlich 12.09.2025

veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in Papier bei der Gemeinde Ahorn, Hauptstraße 40, 96482 Ahorn während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mittwoch 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr) öffentlich aus.

Während dieser Frist sollen Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf jedoch können diese auch schriftlich übermittelt oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Leite“ OT Schorkendorf unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Ahorn den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.

Ahorn, den 15.07.2025
Martin Finzel, 1. Bürgermeister