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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ahorn

Übersichtslageplan, unmaßstäblich auf der Grundlage der TK 25.000 mit Darstellung des Gemeindegebie (Quelle: Geobasisdaten, Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)

Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner Sitzung am 23.05.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan fortzuschreiben. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.06.2023 öffentlich bekanntgemacht.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ahorn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan einschließlich textlicher Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.07.2025 gebilligt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, mit dem Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 15.07.2025 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Fortschreibung mit integriertem Landschaftsplan umfasst gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB das gesamte Gemeindegebiet mit den Ortsteilen Ahorn, Eicha, Witzmannsberg, Schorkendorf, Wohlbach, Triebsdorf, Finkenau und Schafhof und einer Gesamtfläche von 1.983 ha. Der Bereich des Flächennutzungsplans ist in dem beigefügten Übersichtslageplan ersichtlich.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 15.07.2025 einschließlich Begründung und Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

04. August 2025 bis einschl. 12. September 2025

auf der Internetseite der Gemeinde Ahorn unter folgender Adresse https://www.ahorn.de (Rubrik Leben und Wohnen / Bauen, Sanieren & Wohnen/ Bebauungspläne zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die o. g. Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden:

Montag - Freitag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch:

zusätzliche Nachmittagssprechstunde

16:00 Uhr - 19:00 Uhr

im Bauamt der Gemeinde Ahorn, Hauptstraße 40, 96482 Ahorn eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an beteiligung@arc-gruen.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post oder im Rahmen einer Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde Ahorn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor und sind öffentlich einsehbar:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – Hinweis auf die Baumfallzone im Bereich Schorkendorf, Finkenau und Triebsdorf bei Angebotsflächen Photovoltaik.

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg – Hinweis auf die bei Bau und Betrieb der Photovol-taikanlage einzuhaltende Maßnahmen zum Bodenschutz

Landratsamt Coburg – Betroffenheit von Bodenbrüter bei Angebotsflächen Photovoltaik, Immissionsschutz für Wohnbauflächen gegenüber Mastanlagen

Folgende Arten wesentlicher umweltbezogener Informationen sind verfügbar und öffentlich einsehbar:

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Flächenbewertung und Standortvergleich für die Siedlungsentwicklung

Standortsuche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgrund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.

Gemäß § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB können Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben werden, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o. g. Unterlagen öffentlich aus.

Ahorn, den 31.07.2025
Martin Finzel,
1. Bürgermeister

Anlage: