Mit Bescheid vom 03.06.2026, Nr. 6100 Nr.1 = 41 hat das Landratsamt Coburg die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Ahorn genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan wirksam.
Jedermann kann die Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Flächennutzungsplanfortschreibung berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, ist im Internet auf dem Bebauungspläne | Gemeinde Ahorn eingestellt und kann zu den üblichen Dienststunden im Bauamt der Gemeinde Ahorn eingesehen werden; auf Verlangen wird über dessen Inhalt Auskunft gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
| Unbeachtlich werden demnach | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und |
| 2. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplanfortschreibung schriftlich gegenüber der Gemeinde Ahorn geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.