Einleiten von Abwasser in den Wohlbach durch die Gemeinde Ahorn im Zusammenhang mit dem Betrieb der Abwasseranlage in den Gemeindeteilen Schafhof und Wohlbach
Das Landratsamt Coburg hat der Gemeinde Ahorn mit Bescheid vom 19.06.2026 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser in den Wohlbach im Zusammenhang mit dem Betrieb der Abwasseranlage in den Gemeindeteilen Schafhof und Wohlbach erteilt.
Eine Ausfertigung der vorgenannten Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Coburg (www.landkreis-coburg.de) unter „Aktuelles – Bekanntmachungen“ für die Dauer von zwei Wochen ab dem Erscheinungstag dieser Veröffentlichung eingesehen werden.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den Betroffenen, die keine Ausfertigung des Bescheides erhalten haben, als zugestellt (Art. 69 Abs. 2 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).