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Amtsblatt der Gemeinde Ahorn
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Ahorn vom 19. September 2023 (4. Änderungssatzung)

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Ahorn folgende 4. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

(1) § 9 a Abs. 2 Satz der BGS-EWS erhält folgende Fassung:

Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern

Q3 = 4 m³/h

alt 2,5 m³/h

96,- €/Jahr

Q3 = 10 m³/h

alt 6,0 m³/h

132,- €/Jahr

Q3 = 16 m³/h

alt 10,0 m³/h

168,- €/Jahr

Q3 = 25 m³/h

alt größer 10 m³/h

312,- €/Jahr

§ 2

(1) § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 3,64 Euro pro Kubikmeter Abwasser.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung wurde vom Gemeinderat am 19. September 2023 beschlossen und tritt am 01. Oktober 2023 in Kraft.

Gemeinde Ahorn
Ahorn, den 22.09.2023

Martin Finzel
1. Bürgermeister