Liebe Bürgerinnen und Bürger,
kostendeckende Gebührenkalkulationen sind im kommunalen Abgabengesetz (KAG) vorgeschrieben. Konkret bedeutet dies eine regelmäßige Überprüfung und Neukalkulation der Wasser- und Abwassergebühren alle 2 - 3 Jahre. Hinzu kommt, dass in der Gemeinde Ahorn bei Investitionen keine Verbesserungsbeiträge (Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Form von Einmalzahlungen) erhoben werden, sondern die Investitionen auf alle Nutzer umgelegt werden. Die Investitionen werden somit in den Wasserpreis mit eingerechnet.
Wie in Ihrem privaten Umfeld auch, sind für unsere Gemeindewerke in den vergangenen Monaten die Kosten deutlich gestiegen. Beispiele dafür sind:
Eine Neuberechnung der Wasser- und Abwassergebühr war daher notwendig. In diese wurden auch die Investitionen der Zukunft und die Jahresabschlüsse der Jahre 2021 und 2022 mit eingerechnet. Im Ergebnis ergibt sich ab dem 01.10.2023 somit:
Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der Rahmenbedingungen, die zu der notwendigen Gebührenerhöhung geführt haben, von uns nicht zu beeinflussen sind. Um dennoch mittelfristig Einfluss zu nehmen wird aktuell geprüft die Pumpwerke (kontinuierlich hoher Stromverbrauch) mit Photovoltaikanlagen auszurüsten und weiter an einer Reduzierung der Wasserverluste zu arbeiten.
Sollten Sie Fragen zur Neuberechnung haben stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses Ahorn gerne zur Verfügung.