Es ist Frühling und bald bekommen die Wildtiere Junge. Ebenso wie Vögel benötigen sie deshalb besonderen Schutz. Aus diesem Grund weist die Gemeinde Brombachtal auf die seit Juli 2015 bestehende Satzung über das Verhalten in der Flur hin. Demnach sind Hundehalter und Personen, die Hunde ausführen, verpflichtet, diese Hunde während der Setz- und Brutzeit (1. März bis 15. Juni) in der Feld- und Flurgemarkung von Brombachtal an der Leine zu führen. Den „Gassigehern“ wird nahegelegt, dieser Verpflichtung nachzukommen. Ordnungswidriges Verhalten kann ein Verfahren mit Geldbuße nach sich ziehen, so die Gemeindeverwaltung.
Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass während des genannten Zeitraums auch das Betreten von Acker- und Wiesenflächen gemäß dem Hessischen Feld- und Forstschutzgesetztes verboten ist.