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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, 20.02.2024 im Sitzungssaal im Rathaus Kirchbrombach

Beginn der Sitzung:

19:01 Uhr

Ende der Sitzung:

20:12 Uhr

Es sind anwesend:

Vorsitzender

Kawecki, Lieselotte (SPD)

Mitglieder

von der CDU-Fraktion:

Fischer, Thilo (CDU)

Fill, Ulrike (CDU)vertritt Herr Jürgen Röser (CDU)

von der SPD-Fraktion:

Rupprecht, Johannes (SPD)

von der G.S.B.-Fraktion:

Ruff, Sabine (G.S.B.)

vom Gemeindevorstand:

Deffke, Tim (SPD)

Mally, Thomas (G.S.B.)

Von der Gemeindevertretung

Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.)

Germann, Monja (G.S.B.)

Trumpfheller, Günther (SPD)

von der Verwaltung:

Grages, Sandra

Schriftführung:

Prattinger, Jörg

Tagesordnung

1.

Genehmigung des Protokolls vom 20.11.2023

2.

Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters

3.

Schwimmbad - Einbau barrierefreier sanitärer AnlagenVorstellung Varianten

(MI-7/2024)

4.

Ortsdurchfahrt Langenbrombach - Informationen zum Bauablauf

(MI-8/2024)

5.

Bebauungsplan "Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg"

(VL-21/2024)

-

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

-

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

Flächennutzungsplan

-

Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung

6.

Verschiedenes

Ausschussvorsitzende Lieselotte Kawecki eröffnet die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 19:01 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig ist. Frau Kawecki verweist auf die Berücksichtigung von § 25 HGO – Widerstreit der Interessen.

Das Ausschussmitglied Herr Jürgen Röser ist nicht anwesend, die Vertretung übernimmt Frau Ulrike Fill.

Frau Kawecki trägt den Wunsch nach Änderung der Tagesordnung vor. Aufgrund eines Beitrages eines Gastes soll der entsprechende Tagesordnungspunkt 5 nach vorne gezogen werden als TOP 3. Top 3 Schwimmbad wird dadurch zu TOP 4 und TOP 4 Ortsdurchfahrt Langenbrombach zu TOP 5.

1. Genehmigung des Protokolls vom 20.11.2023

Beschluss

Die Abstimmung ergab folgendes Ergebnis.

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

5

davon anwesend:

5

Abstimmung:

dafür:

4

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

1

2. Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters

Es werden drei Mitteilungen zu Sachständen vorgetragen.

Für den barrierefreien Zugang zum Dorfgemeinschaftshaus in Kirchbrombach wurden die Planungsleistungen an ein lokales Architekturbüro vergeben. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme, der Antrag muss bis zum 28.02.2024 gestellt werden.

Die in der Machbarkeitsstudie vorgestellte Variante mit einem außenanliegenden Aufzug/Lift wurde von den Gremien schon befürwortet. Eine günstige Lösung stellt ein Plattformlift anstatt eines Kabinenaufzugs dar, der in einem Schacht geführt wird. Aufgrund der nicht vorhandenen und nicht erforderlichen Kabine sind sowohl die Herstell- als auch die Unterhaltungskosten niedriger als bei einer herkömmlichen Aufzugsanlage.

Ein lokales Architekturbüro wurde mit der Erstellung einer Kostenschätzung zur Erweiterung des evangelischen Kindergartens beauftragt.

Die zur Verfügung stehende Fläche umfasst den Großteil der bisherigen Geschäftsfläche der Volksbank. Der Bereich mit den Service-Terminals und einem Besprechungsraum soll erhalten bleiben.

Für die Kostenschätzung wurde eine einfache Variante mit Übernahme der bestehenden Raumstruktur ohne irgendwelche Sondermaßnahmen.

Trotzdem belaufen sich die Gesamtkosten für den Umbau auf Basis des Baukostenindex auf ca. 195.000 €. Die Umbauarbeiten für die Räumlichkeiten der Volksbank sind hier ebenso wenig beinhaltet wie die Planungskosten.

Im Anschluss zur Mitteilung wird diskutiert, welche Alternativen aufgrund der doch sehr hohen Kosten zur Verfügung stehen. Es wird ein Beispiel aus einer anderen Kommune genannt, in der der Bedarf an Kindergarten- bzw. Kita-Plätze mit der Anstellung einer Tagesmutter gewährleistet werden konnte.

Es wird darauf verwiesen, dass als nächstes der Bedarf an zu erbringenden Plätzen ermittelt werden müsste, um dann eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich Kindergartenerweiterung zu fällen. In der Gemeindevertretersitzung am 05.03.2024 wird dieses Thema behandelt.

Die Maßnahme „Errichtung einer Kulturbühne“ in Langenbrombach wurde am 13.10.2023 beendet.

Es wurden drei unterschiedlich große Plätze hergestellt, die terrassenartig angelegt und mit Treppenstufen miteinander verbunden wurden. Die Platzgestaltung wurde mit Felsenkies ausgeführt, der von Randeinfassungen aus Metall bodengleich eingerahmt ist.

Mitglieder der Blaskapelle Langenbrombach haben die Durchführung der Baumaßnahme tatkräftig unterstützt. Auch der Bauhof der Gemeinde Brombachtal hat zur Fertigstellung der Kulturbühne maßgeblich beigetragen.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 22.000 €. Gefördert werden bis zu 80 % der Kosten bis 20.000 €.

Am 09.06.2024 soll die Kulturbühne eingeweiht werden.

3. Schwimmbad - Einbau barrierefreier sanitärer AnlagenVorstellung Varianten  —  MI-7/2024

Herr Prattinger teilt den Sachstand zum Einbau barrierefreier Sanitärraum im Schwimmbad mit.

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2024 entschieden, welcher Standort für die Errichtung des barrierefreien Sanitärraums gewählt wird.

Während der Planung wurden verschiedene Varianten zur Lage der barrierefreien sanitären Anlage und zur Positionierung des Zugangsbereiches betrachtet. In der gewählten Variante verbleibt der Zugang zum Schwimmbadbereich im Bereich des bestehenden Eingangsbereiches. Die Zuwegung wird nur entsprechend länger, weil dort neben dem Kiosk ein neuer Raum entsteht. Die vorhandene Mauer wird ganz oder teilweise entfernt, so dass auch der Zugang zu den Technikräumen großzügig bemessen ist.

Die Kosten für den Umbau belaufen sich laut Planungsbüro gemäß Kostenschätzung anhand des aktuellen Baukostenindexes auf ca. 70.000 €.

Der Gemeindevorstand regt an, Möglichkeiten für Eigenleistungen zu überprüfen. Ein Ansatz für Eigenleistungen, vor allem für den Rückbau bestehender Bauanlagenteile, wurde vom Planungsbüro schon eingerechnet.

Das Projekt wurde für das Förderprogramm SWIM angemeldet. Die Förderquote beträgt rund 60 % der förderfähigen Kosten. Zusammen mit der Erneuerung der Chlorgasanlage stehen Fördermittel in Höhe von 59.000 € zur Verfügung

4. Ortsdurchfahrt Langenbrombach - Informationen zum Bauablauf  —  MI-8/2024

Frau Grages teilt den aktuellen Stand der Baumaßnahme mit. Sie wiest daraufhin, dass es witterungsbedingt einige Verzögerungen gab. Der Bauzeitenplan wird entsprechend aktualisiert. Sobald die Unterlagen vorliegen, werden die Rahmentermine in der Presse und in den Schaukästen in Langenbrombach veröffentlicht.

Hinsichtlich der Verkehrssicherung und den Umleitungen gibt es noch Fragen und Anregungen. Frau Grages nimmt sie auf und wird sie in der nächsten Baubesprechung zum Thema bringen bzw. die zuständige Behörde anschreiben.

5. Bebauungsplan "Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg"

- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf

- Satzungsbeschluss zum BebauungsplanFlächennutzungsplan

- Feststellungsbeschluss zur 5. Änderung  —  VL-21/2024

Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen und als TOP 3 behandelt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2022 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberer Gründelsweg“ beschlossen. Die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan (FNP) im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgte in der Sitzung am 12.09.2023, nachdem ein Wechsel des Bebauungsplanverfahrens vom beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in ein Regelverfahren erforderlich wurde.

Auf Grundlage der Entwürfe mit Stand vom 10.11.2023 erfolgte die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 18.12.2023 bis 02.02.2024. Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel im selben Zeitraum beteiligt.

Aus der Öffentlichkeit gingen zwei Stellungnahmen ein. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange gingen ebenfalls erneut Stellungnahmen ein. Inhaltlich beziehen sich die Stellungnahmen aber weitgehend auf die bereits zu den Vorentwürfen vorgebrachten Anregungen und wurden überwiegend bereits in der Abwägung berücksichtigt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde u.a. die erneute Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen bemängelt, zudem die Lage in einem Vorranggebiet für die Landwirtschaft im Regionalplan. Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht aber hier keinen Konflikt mit den regionalplanerischen Zielen.

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit bemängelten ebenfalls die Flächeninanspruchnahme und hatten ansonsten v.a. Anregungen zum Maß der baulichen Nutzung. Ferner wurde u.a. auf die nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft sowie die schwierige Entwässerungssituation hingewiesen.

Vom Büro Grosser-Seeger & Partner wurden Abwägungsvorschläge entsprechend der beigefügten Tabelle (Stand: 12.02.2024) erarbeitet, in denen auf die einzelnen Anregungen ausführlich eingegangen wird. Aus der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich keine Änderungen an der Planung. Es erfolgten lediglich redaktionelle Klarstellungen oder Ergänzungen in den Unterlagen. Eine erneute Beteiligung wird dadurch nicht notwendig.

Empfehlung:

Abwägungsbeschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Brombachtal empfiehlt der Gemeindevertretung, über die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ sowie dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan entsprechend der Vorschläge des Büro Grosser-Seeger & Partner vom 12.02.2024 zu beschließen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

5

davon anwesend:

5

Abstimmung:

dafür:

4

dagegen:

0

Stimmenthaltung:

1

Empfehlung:

Satzungsbeschluss Bebauungsplan

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Brombachtal empfiehlt der Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ in der Fassung vom 12.02.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung öffentlich bekannt zu machen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

5

davon anwesend:

5

Abstimmung:

dafür:

4

dagegen:

1

Stimmenthaltung:

0

Empfehlung:

Feststellungsbeschluss 5. Änderung des FNP

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Brombachtal empfiehlt der Gemeindevertretung den Feststellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 12.02.2024 zu fassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Nach erfolgter Genehmigung ist dies öffentlich bekannt zu machen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl:

5

davon anwesend:

5

Abstimmung:

dafür:

2

dagegen:

1

Stimmenthaltung:

2

6. Verschiedenes

Es wird nach dem aktuellen Stand zum Thema Leerstandskataster gefragt. Herr Prattinger teilt mit, dass das beauftragte Büro die Arbeiten abgeschlossen hat und das Projekt Leerstandskataster mit verschiedenen Layer im Geoinformationssystem der Gemeinde Brombachtal angelegt ist.

Für eine Auswertung sind noch entsprechende Vorarbeiten hinsichtlich Plausibilitätsprüfung erforderlich, die von der Verwaltung geleistet werden müssen.

Ausschussvorsitzende Lieselotte Kawecki schließt die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses um 20:12 Uhr und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für Ihre Teilnahme.

Brombachtal, 04.03.2024
Ausschussvorsitzende
Schriftführer
Lieselotte Kawecki
Jörg Prattinger