Wir möchten Sie freundlich, aber eindringlich darauf hinweisen, dass auf den Baum- und Wiesengrabstätten des Friedhofs Kirchbrombach das Ablegen von Grabschmuck, persönlichen Gegenständen oder sonstigen Ablagen sowie eigene Anpflanzungen nicht gestattet sind.
Gemäß der Friedhofssatzung der Gemeinde Brombachtal obliegt die Anlage und Pflege dieser Grabstätten ausschließlich der Gemeinde.
Da die Mähsaison nun langsam beginnt, bitten wir Sie, abgelegte Gedenksachen und Gegenstände umgehend von den Grabstätten und den Säulen zu entfernen. Nicht entfernte Gegenstände werden aus Gründen der Pflege und Sicherheit von der Friedhofsverwaltung entfernt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der ordnungsgemäßen Pflege unseres Friedhofs.