hier: Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.12.2022 bekannt gemacht. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 21.03.2023 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes als Grundlage für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten von Kirchbrombach und umfasst die Flurstücks-Nr. 71 und 73 in der Flur 3, Gmkg. Kirch-Brombach. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt knapp 0,36 ha, wovon die Bauflächen nur 0,2 ha einnehmen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich ebenso aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Lageplan) in dem der Planbereich gekennzeichnet ist. Der Kartenausschnitt ist als Anlage Teil dieser Bekanntmachung.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Baurechtsschaffung für zwei Einfamilienhäuser, die zwischen der vorhandenen Bebauung am Ahlertweg und dem Oberem Gründelsweg errichtet werden sollen, sowie die Sicherung der Erschließung. Es soll analog zur Umgebungsbebauung ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.
Die Planaufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Im beschleunigten Verfahren wird auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet. Eingriffe aufgrund der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes gelten nach § 13a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 BauGB als vor der planerischen Entscheidung zulässig bzw. erfolgt.
Im Geltungsbereich werden keine Vorhaben zugelassen, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen, und es sind bei der Planung keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 S. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten. Außerdem ist eine Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000: FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete) aufgrund der geplanten Nutzungen nicht zu erwarten. Zudem wird aufgrund der Größe des Plangebietes die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO kleiner als 10.000 m² sein und es wird die Zulässigkeit von Wohnnutzungen im Anschluss an im Zusammenhang bebaute Ortsteile begründet. Die Voraussetzungen zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB sind somit erfüllt.
Der Vorentwurf der Planung liegt mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 03.04.2023 bis einschließlich 05.05.2023
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen z.B. schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch bei der Gemeinde Brombachtal, Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal, Telefonnr.: 06063/95990, E-Mail: info@brombachtal.de abgegeben werden.
Hinweis: Außerdem können die Planunterlagen im Internet auf der Seite www.Brombachtal.de unter dem Menüpunkt „Rathaus - Neues aus dem Bauamt -Bekanntmachung“ eingesehen werden. Verbindlich sind die ausliegenden Fassungen im Rathaus.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem HDSG. Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.