Wir möchten die Nutzungsberechtigten von Baum- und Wiesengrabstätten auf dem Friedhof Kirchbrombach darauf hinweisen, dass gemäß Friedhofssatzung der Gemeinde Brombachtal, dass Ablegen von Grabschmuck oder anderen Gegenständen auf den genannten Grabstätten sowie Anpflanzungen nicht gestattet sind.
Die Anlage und Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde Brombachtal.