Wir möchten die Nutzungsberechtigten von Baum- und Wiesengrabstätten auf dem Friedhof Kirchbrombach freundlich darauf hinweisen, dass gemäß Friedhofssatzung der Gemeinde Brombachtal, das Ablegen von Grabschmuck oder anderen Gegenständen auf den genannten Grabstätten sowie Anpflanzungen nicht gestattet sind.
Die Anlage und Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde Brombachtal.
Da die Mähsaison wieder beginnt, bitten wir Sie, alle doch abgelegten Gedenksachen und Gegenstände von den Grabstätten und Säulen zu entfernen.