Gemäß der Friedhofsordnung der Gemeinde Brombachtal § 28, 2 sind die Inhaber bzw. Nutzungsberechtigten von Grabstätten verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Standfestigkeit des Grabsteines fachmännisch zu überprüfen. Die Überprüfung sollte nach Beendigung der Frostperiode erfolgen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Inhaber und Nutzungsberechtigten von Grabstätten, welche diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, haften für die sich daraus ergebenden Schäden.
Auch die Gemeinde als Friedhofsträger ist verpflichtet, im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Standfestigkeit der Grabmale zu prüfen.
Die diesjährige Überprüfung ist im Mai geplant.
Die Nutzungsberechtigten beanstandeter Grabmale werden vom Friedhofsamt schriftlich informiert.