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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Baum- und Wiesengräber auf dem Friedhof in Kirchbrombach

Wir möchten die Nutzungsberechtigten von Baum- und Wiesengrabstätten darauf hinweisen, dass gemäß Friedhofssatzung der Gemeinde Brombachtal, dass Ablegen von Grabschmuck oder anderen Gegenständen auf den genannten Grabstätten nicht gestattet ist.

Die Anlage und Pflege der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde Brombachtal.

- Friedhofsamt -