Im Rahmen der Forderung des Bundes nach einem flächendeckenden Mobilfunkausbau, vor allem auch im ländlichen Raum, wurde für Brombachtal ein geeigneter Platz für einen neuen Mobilfunkmast gefunden. Der gewählte Standort im Außenbereich ist für alle Anforderungen am besten geeignet und befindet sich zwischen Friedhof und Oberem Gründelsweg. Die Höhe des Stahlgittermastes wird ca. 30 Meter betragen. Die Baugenehmigung für den Neubau des Funkmastes wurde vom Landkreis erteilt. Das Einvernehmen der Gemeinde Brombachtal wurde entsprechend mitgeteilt, da hier eine rein bauordnungsrechtliche Angelegenheit zu beurteilen war und alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind.
Die Diskussion, ob die elektromagnetischen Strahlungen der Funkmaste Auswirkungen auf die Gesundheit von Lebewesen haben, gibt es schon sehr lange und sie werden auch weiterhin anhalten.
Es ist nicht nachgewiesen, dass Strahlungen, die von Funkmasten ausgehen (auch die neuen 5G-Funknetze) einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf die Befindlichkeit von Menschen und Tier haben. Für den Betrieb von Funkmasten wurden eigens Grenzwerte festgelegt, die für den Betrieb einzuhalten sind. Die Festlegung von Grenzwerten dient dazu, den Menschen zu schützen und ist deshalb maßgebend für die Beurteilung von gesundheitsschädlichen Emissionen.
Die Grenzwertanforderungen der Bundesnetzagentur basieren auf aktuell wissenschaftlichen anerkannten Werten, die nach dem heutigen Stand der Technik und der Forschung ermittelt wurden. Solche Grenzwerte werden auch für die üblichen Mobilfunk-Kleingeräte wie Handys, Smartphones und Tablets festgelegt.
Die Experten der entsprechenden für den Bau und Betrieb zuständigen Institutionen, aber auch der Weltgesundheitsorganisation, sind sich einig, dass bei einer Einhaltung der Grenzwerte eine sichere Nutzung für alle Personengruppen gewährleistet werden kann. Es wird aber empfohlen, weiterhin Forschungsarbeit zu betreiben, um eventuelle Langzeiteffekte zu erkennen.
Die Gemeinde Brombachtal bedient sich hier den Expertenmeinungen und schließt sich den allgemeinen Erkenntnissen an, so dass der eingangs angeführte Mobilfunkausbau auch im Odenwald weitergeführt werden kann.