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Brombachtal-Nachrichten Amtsblatt der Gemeinde Brombachtal
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, 13.12.2022 im kleinen Saal im Dorfgemeinschaftshaus Kirchbrombach

Beginn der Sitzung:

19:02 Uhr

Ende der Sitzung:

20:16 Uhr

Es sind anwesend:

Bürgermeister

Koch, Andreas (CDU)

von der FDP-Fraktion:

Müller, Rainer (FDP)

von der CDU-Fraktion:

Fill, Ulrike (CDU)

Fischer, Thilo (CDU)

Jöckel, Nico (CDU)

Ripper, Karsten (CDU)

Tenhaef, Maria (CDU)

vom Gemeindevorstand: Drexelius, Ralf (SPD)

Eckel, Jan (CDU)

Kurz, Stefan (CDU)

Mally, Thomas (G.S.B.)

von der SPD-Fraktion:

Deffke, Tim (SPD) ab 19:20 Uhr

Drexelius, Petra (SPD)

Kawecki, Lieselotte (SPD)

Strabel, Ben (SPD)

Wieck, André (SPD)

entschuldigt von der Gemeindevertretung:

Bardonner, Sven

Ditter, Lilli

Ertl, Frank

Röser, Jürgen

Rupprecht, Johannes

von der G.S.B.-Fraktion:

Emig-Mally, Dagmar (G.S.B.) Germann, Monja (G.S.B.)

Ruff, Sabine (G.S.B.)

von der Verwaltung:

Thierolf, Nicole

Grages, Sandra

Schriftführung:

Mohr, Felix

Tagesordnung

1.

Genehmigung des Protokolls vom 15.11.2022

2.

Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

3.

Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich des Waldwirtschaftsplanes 2023  —  (VL-16/2022)

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023  —  (VL-17/2022)

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser ab 01.01.2023  —  (VL-18/2022)

6.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Erlasses einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2023  —  (VL-19/2022)

7.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Beauftragung der Machbarkeit zur Erweiterung des ev. Kindergartens

8.

Beratung und Beschlussfassung bzgl. der Schaffung von Baurecht (An- trag eines Bürgers - Aufstellungsbeschluss)

9.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

10.

Verschiedenes

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung Dagmar Emig-Mally eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:02 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und das Parlament beschlussfähig ist.

1. Genehmigung des Protokolls vom 15.11.2022

Zum Protokoll vom 15.11.2022 gibt es keine Einwände.

2. Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden

Ulrike Fill erhält das Wort und berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.12.2022. Sie erklärt, dass die Tagesordnung um die beiden folgenden Punkte erweitert wurde:

1.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Beauftragung der Machbarkeit zur Erweiterung des ev. Kindergartens

2.

Beauftragung der Errichtung eines Ballfangnetzes am Bürgerhaus Langenbrombach

Zudem wurden folgende Tagesordnungspunkte erörtert:

-

Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich des Waldwirtschaftsplanes 2023

-

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser ab 01.01.2023

-

Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Erlasses einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2023

-

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023

Zu allen Punkten liegen jeweils einstimmige, positive Empfehlungen vor, wie Ulrike Fill erklärt. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Beauftragung der Errichtung eines Ballfangnetzes am Bürgerhaus Langenbrombach. Die Gelder für die Instandsetzung des Ballfangnetzes in Langenbrombach sind im Haushalt 2022 nicht eingeplant und können auch nicht durch die "Hessenkasse" finanziert werden, da die Kosten hierfür unter 10.000,00 € liegen.

Die Umwidmung von Geldern, die für die naturnahe Gestaltung des Rathausvorplatzes im Haushalt 2022 eingestellt waren soll in den Fraktionen beraten werden, bevor eine Entscheidung in der Gemeindevertretung herbei geführt wird.

Frau Kawecki berichtet im Anschluss aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 29.11.2022. Sie erklärt den Anwesenden, dass man sich dort mit den folgenden drei Tagesordnungspunkten befasst hat:

-

Beratung und Beschlussempfehlung zum Antrag zweier Bürger auf Schaffung von Baurecht in der Gemarkung Kirchbrombach

-

Antrag der Fraktion G.S.B auf Errichtung von Blühstreifen

-

Beauftragung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des ev. Kindergartens „Unterm Regenbogen”

Frau Kawecki teilt mit, dass man an der Straße im Bereich unterhalb „Am Sonnenberg“ auf einer Fläche von ca. 500 m² Saatgut ausbringen wird, um dort einen Blühstreifen zu errichten. Weiter erklärt sie, dass der Punkt hinsichtlich der Erweiterung des Kindergartens an den Haupt- und Finanzausschuss zu Beratung verwiesen wurde. Bezüglich der Schaffung von Baurecht erläutert Frau Kawecki, dass man sich in der heutigen Sitzung mit der Thematik befassen wird.

3.

Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich des Waldwirtschaftsplanes 2023

VL-16/2022

Dagmar Emig-Mally bezieht sich auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und sagt, dass eine positive Beschlussempfehlung vorliegt.

Fragen gibt es keine zu diesem Tagesordnungspunkt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Waldwirtschaftsplan 2023 einstimmig wie vorgelegt.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 13

Abstimmung:

dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023

VL-17/2022

Wie Dagmar Emig-Mally erklärt, hat man sich sowohl im Zuge der Haushaltsberatungen als auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses darauf verständigt, den Haushalt für 2023 im 1. Quartal 2023 zu verabschieden.

Fragen gibt es auch zu dieser Thematik nicht.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den Haushalt für das Jahr 2023 im ersten Quartal 2023 zu verabschieden.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 13

Abstimmung:

dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation für den Bereich Abwasser ab 01.01.2023

VL-18/2022

Auch dieser Punkt wurde bereits im Vorfeld im Zuge der Sitzung des Haupt- und Finanzaus- schusses am 06.12.2022 beraten.

Offene Fragen werden von der Verwaltung beantwortet.

Die neue Gebührenkalkulation sieht folgende Änderungen vor: Artikel 1

§ 26 (1) enthält folgende Neufassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage ein- geleitet wird oder abfließt; pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,38 EUR (vormals 0,44 €) jährlich erhoben.

Artikel 2

§ 29 (1) enthält folgende Neufassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasser- verbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück:

Die Gebühr beträgt pro m3 Frischwasserverbrauch 2,48 EUR für die Jahre 2023 und 2024 (vormals 2,87 € für die Jahre 2020-2022).

Die Gebühr beträgt pro m3 Frischwasserverbrauch 2,85 EUR für das Jahr 2025.

Die Satzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die 2. Änderung der Entwässerungssatzung gemäß Vorlage. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 13

Abstimmung:

dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

6.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich des Erlasses einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2023

VL-19/2022

Dagmar Emig-Mally berichtet, dass man sich mit dieser Thematik ausführlich auseinandergesetzt hat. So auch innerhalb der Haushaltsberatung und im Haupt- und Finanzausschuss.

Hierzu gibt es keine weiteren Fragen.

Die neue Hebesatzsatzung sieht folgende Änderungen vor und soll zum 01.01.2023 in Kraft treten:

Grundsteuer A:

335 v. H. (keine Änderung)

Grundsteuer B:

725 v. H. (Anhebung um 300 v. H.)

Gewerbesteuer:

360 v. H. (keine Änderung)

Die Mehrbelastung pro Bürger könnte beispielhaft so aussehen:

Pro Erhöhung um 100 Prozentpunkte ergeben sich Mehrkosten für den Bürger von ca. 57,14 € im Jahr. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer B um 300 Prozentpunkte macht die

Erhebung pro Liegenschaft ca. 171,42 € aus.

Berechnung:

Einnahmen ca. 390.000 € : 1606 Liegenschaften = 242,84 € pro Jahr

242,84 € pro Jahr : 425 Prozent (aktueller Hebesatz) x 725 Prozent (neuer Hebesatz) = 414,26 € pro Jahr

414,26 € - 242,84 € =171,42 €

Mehreinnahmen für die Gemeinde ca. 275.300,52 €

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die neue Hebesatzsatzung gemäß der Vor- lage. Diese tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 13

Abstimmung:

Stimmenthaltung: 0

7.

Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Beauftragung der Machbarkeit zur Erweiterung des ev. Kindergartens

Hinweis:

Ab diesem Tagesordnungspunkt ist Tim Deffke anwesend.

Auch diese Thematik wurde im Vorfeld der heutigen Sitzung besprochen. Hintergrund ist, dass es zu wenig Kindergartenplätze gibt, um alle Nachfragen zu bedienen.

Rückblick:

Zwischen Bürgermeister Koch und den Trägern der Brombachtaler Kindergärten fanden Ge- spräche statt, um vordringlich Lösungswege für eine Erweiterung der U 3 Kita Plätze zu finden. Geprüft werden soll die Umnutzung der derzeitigen Räumlichkeiten der Volksbank Odenwald, eine bauliche Erweiterung in Form einer Containerlösung auf dem Außengelände des ev. Kin- dergartens, sowie Nutzung von Räumen in den Dorfgemeinschaftshäusern. Entweder durch Betreuungspersonal der Kita Träger, oder durch Tagesmutterlösungen. Die möglichen Varia- nten müssen hinsichtlich Machbarkeit, Finanzierbarkeit und Verfügbarkeit trägerunabhängig im Weiteren ausgearbeitet werden.

Die Kosten für Machbarkeitsstudie belaufen sich auf 7.500,00 Euro.

Es folgt ein kurzer Austausch, wobei angemerkt wird, dass man im Zuge der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses festgehalten hat, dass auch eine Lösung rund um den AWO- Kindergarten in mögliche Planungen einbezogen werden soll.

Weiter wird von Seiten des Parlamentes gefragt, ob mögliche Doppelanfragen (im AWO-Kin- dergarten und ev. Kindergarten) von Eltern hinsichtlich der Unterbringung ihrer Kinder berück- sichtigt wurden. Die Anzahl der Doppelbelegungen wurde durch Abfrage der beiden Träger ermittelt.

Bürgermeister Koch stellt hierzu noch die aktuellen Zahlen der Bevölkerungsstatistik vor. Dem- nach sind im vergangenen Jahr in Brombachtal mehr Leute gestorben, als Geburten verzeich- net wurden. Jedoch habe man eine relativ hohe Zuzugsrate im Vergleich zu den Personen, die verzogen sind. Der Bedarf, neue Plätze in den Kindertagesstätten anzubieten, werde somit auch in Zukunft gegeben sein.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Architekturbüro „planteam-B“ mit der Durchführung einer solchen Machbarkeitsstudie zu beauftragen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 14

Abstimmung:

dafür: 14 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

8.

Beratung und Beschlussfassung bzgl. der Schaffung von Baurecht (Antrag eines Bürgers - Aufstellungsbeschluss)

Hinweis:

Lieselotte Kawecki übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz der Gemeindever- tretung. Dagmar Emig-Mally verlässt aus Gründen der Befangenheit den Saal.

Frau Kawecki teilt wie eingangs erwähnt mit, dass die Angelegenheit bereits im Bau- und Umweltausschuss angesprochen wurde. Heute müsse man zwei Beschlüsse fassen. Zum einen geht es um den Aufstellungsbeschluss und zweitens darum, ob hier zur Schaffung von Bau- recht das beschleunigte Verfahren oder Regelverfahren angewandt werden soll.

Es folgt ein kurzer Austausch wobei von Seiten des Parlamentes darauf hingewiesen wird, dass man mit der Bauherrschaft einen städtebaulichen Vertrag hinsichtlich Kompensationsmaßnahmen schließen sollte. Etwaige Ökopunkte, könnten dann an anderer Stelle durch die Kommune genutzt werden. Hierzu tauscht man sich konstruktiv aus.

Frau Kawecki verliest die Beschlussempfehlung und bittet um die Abstimmung.

Beschluss:

1. Aufstellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit den Grundstückseigentümern ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Folgekosten zu schließen (Grundzustimmungserklärung). Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages soll ein Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet und der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.

Zusatz: Mit den Bauherren ist hinsichtlich der Ausgleichsflächen eine angemessene Übereinkunft zu treffen.

Beratungsergebnis:

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 13

Abstimmung:

dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

2. Wahl der Art des Verfahrens

2.1. Beschleunigtes Verfahren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal beschließt einstimmig den Bebauungs- plan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Der Flächennutzungsplan ist nach dem Verfahren zu berichtigen.

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 13

Abstimmung:

dafür: 13 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

Alternativ:

2.2. Regelverfahren mit FNP-Änderung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brombachtal lehnt es einstimmig ab den Bebauungs- plan „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Weiter lehnt die Gemeindevertretung einstimmig die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ahlertweg und Oberem Gründelsweg“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB ab.

Beschlussfähigkeit:

Gesetzliche Mitgliederzahl: 19

davon anwesend: 13

Abstimmung:

dafür: 0 dagegen: 13 Stimmenthaltung: 0

9.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes

Fusion der Einsatzabteilungen der FF Böllstein-Hembach und Birkert mit Kirchbrombach

Mit Schreiben vom 06.11.2022 ergeht ein Informationsschreiben aller Brombachtaler Wehr- führer und des GBI ́s an die Gemeindeverwaltung, indem die Fusionierung der FF Birkert und Böllstein mit Kirchbrombach angestrebt wird. Sowohl die FF Birkert wie auch die FF Böllstein wird zukünftig ohne Wehrführung sein, da sich keine Nachfolger finden. Durch die vorhandene Mannschaftstärke kann in beiden FF keine eigenständige Einsatzabteilung mehr gestellt werden. Die organisatorische Umsetzung der Fusionierung ist mit den Kameraden der Einsatzab- teilungen im Vorfeld abgestimmt worden.

Der Gemeindevorstand begrüßt den Schritt der FF Brombachtal. Durch den GBI ist im weiteren Schritt zu klären, welche Fördermittel bei einer Fusionierung in Anspruch genommen werden können.

Sachstand Ausschreibung Herrenwäldchen BA 3.1

Die Ausschreibungsunterlagen für die Bauarbeiten der Kanalsanierung Herrenwäldchen BA 3.1 wurden am Freitag, 18.11.2022 auf der hessischen Ausschreibungsbank (HAD) veröffentlicht.

Submission ist am 13.12.2022, um 10:00 Uhr. Die Auftragsvergabe soll bis 23.12.2022 erfol- gen. Der Baubeginn soll witterungsabhängig ab Februar 2023 erfolgen. Gebaut wird in drei Bauabschnitten. Abgeschlossen soll die Maßnahme zum 14.07.2023 sein.

Beschlussfassung über die Auftragsvergabe für die Umrüstung der Sirenen in Brom- bachtal

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 den Auftrag für die Umrüstung der Sirenenstandorte an eine Firma vergeben.

Antrag auf Verleihung des Förderschildes "Partner der Feuerwehr" an die Fa. Flath

Der ehem. GBI Tim Deffke hat im August 2022 die Fa. Flath für das Förderschild vorgeschla- gen. Vier Mitarbeiter der Einsatzabteilung der Brombachtaler FF arbeiten bei der Fa. Flath und decken somit einen wichtigen Teil der täglichen Einsatzbereitschaft der FF Brombachtal ab.

Der Gemeindevorstand befürwortet den Antrag auf Verleihung des Förderschildes, „Partner der Feuerwehr“, an die Fa. Flath, sowie die Überreichung des Schildes zum Neujahresemp- fang 2023.

Anschaffung zweier AKKU Generatoren

Im Falle eines Stromausfalles kann aktuell über einen Stromerzeuger bei der FF Brombachtal verfügt werden. Nach dem aktuellen Stand muss die FF Brombachtal dieses Gerät im FH Kirchbrombach verwenden, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Für den Betreuungs- platz 50 / Kats Leuchtturm ist somit keine Ressource vorhanden, die Energieversorgung zu sichern.

Für die kurzfristige Sicherstellung der Notstromversorgung im FH Kirchbrombach und dem Betreuungsplatz 50 (Sporthalle) wurde der Anschaffung von zwei tragbaren Solar-Generatoren durch den Gemeindevorstand zugestimmt.

Ausschreibung zwecks Neuanschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges für den Bau- hof

Für das Multifunktionsfahrzeug ist derzeit, wie in 2021 für den Haushalt 2022 beschlossen, ein Budget von 100.000 € bei der Hessenkasse angemeldet.

Auf Grund von Preissteigerungen wurde das Budget im Sommer 2022 im Rahmen der ge- meindlichen Maßnahmenplanung auf 150.000 - 160.000 € erhöht. Diese notwendige Erhöhung wurde in der interfraktionellen Sitzung vom 17.10.2022 vorgestellt. In der Sitzung der Gemein- devertretung vom 15.11.2022 wurde die Anschaffung des Multifunktionsfahrzeuges (z.B. La- dog/Hansa) als ein Projekt der Hessenkasse beschlossen, die vorrangig umgesetzt werden soll.

Somit hat der Gemeindevorstand in seiner vergangenen Sitzung die Ausschreibung zwecks Neuanschaffung des Multifunktionsfahrzeuges über die Vergabestelle des Odenwaldkreises beauftragt.

Barrierefreiheit im DGH Kirchbrombach

In der Gemeindevertretung am 15.11.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzungsmöglichkeiten für den Ausbau der Barrierefreiheit im DGH Kirchbrombach zu ermitteln.

Zur Umsetzung für den Ausbau der Barrierefreiheit im DGH Kirchbrombach ist zunächst ein Planer zu suchen und zu beauftragen unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Antrags- fristen. (Stellung Bauantrag / Förderantrag). Bauanträge können nur von einem „bauvorlage- berechtigten“ Architekt oder Ingenieur eingereicht werden. Im Rahmen der Planung sollen auch die Unterlagen für die Stellung des Förderantrages erarbeitet werden.

Das Bauamt hat Kontakt zu 3 Planern aufgenommen.

Der Gemeindevorstand nimmt aktuell Abstand von der schnellen Umsetzung des Vorhabens, da hier von Seiten der Verwaltung mit den Planern noch Klärungsbedarf bzgl. der Planungs- kosten besteht.

Zu den Akkugeneratoren wird aus Reihen der Gemeindevertretung gefragt, ob es sich um Akkus oder Generatoren handelt. Es wird von Seiten der Feuerwehr erklärt, dass es sich um Akkus handelt und hier der Begriff Akkugeneratoren nicht ganz richtig gewählt war.

Bürgermeister Koch nutzt die Gelegenheit um sich sowohl bei den Mitgliedern des Gemeinde- vorstandes als auch der Gemeindevertretung für die zurückliegende konstruktive Arbeit zu bedanken und fügt an, dass er an dieser Stelle auch im kommenden Jahr anknüpfen möchte. Er wünschte allen Anwesenden frohe Festtage und einen guten Start in das neue Jahr.

10.

Verschiedenes

  1. 10.1 Damar Emig-Mally weist auf § 26a HGO hin, wonach die Mitglieder der Gemeindever- tretung und des Gemeindevorstandes der Verwaltung mitzuteilen haben, welchen Ver- einen sie angehören. Hierzu wird ein Formblatt von der Verwaltung versandt, das dann bei der Gemeinde abgegeben werden kann.

  2. 10.2 André Wieck spricht die Thematik „Jugendpfleger“ an und verweist auf das Protokoll der interfraktionellen Sitzung vom 29.11.2022.

    Darin wurde festgehalten, dass Bürgermeister Koch ein Gespräch mit Herrn da Silva von den Jugendwerkstätten Odenwald hatte. Darin machte Herr da Silva den Vorschlag anstatt direkt einen Jugendpfleger einzustellen, erst einmal die Möglichkeit zur Durch- führung von einzelnen Projekten in Betracht zu ziehen.

    Gleichzeitig wurde aus Reihen des Parlamentes in dieser Sitzung darauf verwiesen, dass es hinsichtlich dieser Angelegenheit einen Beschluss der Gemeindevertretung gibt und dieser so lange Bestand hat, bis er durch das Parlament aufgehoben wird.

    André Wieck möchte daher wissen, wie in dieser Sache weiter verfahren wird und gibt zu bedenken, dass für eine Aufhebung des Beschlusses zunächst ein entsprechender Antrag in das Parlament eingebracht werden muss. Bis dahin, so André Wieck, erwarte man von Seiten der SPD-Fraktion, dass der Beschluss durch den Gemeindevorstand umgesetzt werde.

    Von mehreren Seiten wird angemerkt, dass die Jugendarbeit wichtig sei und man un- bedingt an diesem Beschluss festhalten sollte.

    Bürgermeister Koch macht darauf aufmerksam, dass man auf gar keinen Fall einen bestehenden Beschluss missachten und nicht umsetzen wolle. Er habe damit lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass man im Anbetracht der schwierigen finanziellen Situation sämtliche Ausgaben für das kommende Jahr überdenken müsse. Die Jugend- arbeit erachte er persönlich selbstverständlich auch als bedeutend.

    Dagmar Emig-Mally sagt, dass man diesen Punkt im Zuge der kommenden Haushaltsgespräche wieder aufgreifen wird.

  3. 10.3 Bürgermeister Koch teilt mit, dass in den Toiletten in der Sporthalle, im DGH Kirchbrombach und im BGH Langenbrombach bereits Hygieneartikel gemäß Beschluss der Gemeindevertretung bereitgestellt wurden.

  4. 10.4 Dagmar Emig-Mally bedankt sich bei dem Parlament und dem Gemeindevorstand für die tolle Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr und hofft, dass man daran in 2023 anknüpfen wird. Sie wünscht allen schöne Weihnachten und einen gesunden Start in das neue Jahr.

Brombachtal, 14.12.2022
Vorsitzende der Gemeindevertretung
Schriftführer
Dagmar Emig-Mally
Felix Mohr